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Fragen rund um Anhänger von Pongratz

Sie haben Fragen rund um Ihren Pongratz Anhänger? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten.

Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, kontaktieren Sie uns!

Allgemeine Fragen

Pongratz selbst bietet keinen direkten Werksverkauf an, da Pongratz über ein flächendeckendes Händlernetz verfügt.

Bitte kontaktieren Sie hierfür einen Pongratz Händler in Ihrer Nähe (Händlersuche)

Bitte kontaktieren Sie hierfür den Pongratz Händler Ihrer Wahl. Einen Pongratz Händler in Ihrer Nähe finden Sie hier. (Händlersuche)

Die Pongratz Händler sind Ihr Ansprechpartner für Garantie und Gewährleistung. Eine Reklamation ist immer bei jenem Vertragspartner einzureichen, bei dem Sie den Anhänger erworben haben.

Pongratz empfiehlt Reparaturarbeiten immer von Fachleuten durchführen zu lassen. Insbesondere Arbeiten an der Bremsanlage sowie der Achse(n) sollten in den Werkstätten der Pongratz Händler durchgeführt werden. (Händlersuche)

Den genauen Zeitraum für die erste Begutachtung entnehmen Sie bitte den Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (Regelung für Österreich).

Benutzung & Sicherheit

Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, lesen und beachten Sie bitte unsere Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie unter Downloads.

Unbedingt einzuhalten sind die maximal zulässigen Gewichte (Gesamtgewicht, Nutzlast, Stützlast, Anhängelast) des Anhängers und des Zugfahrzeuges.

Gesamtgewicht = Anhängerleergewicht + Gewicht der Zubehörteile + Gewicht der Ladung.

Die minimale und maximale Stützlast darf nicht unterschritten oder überschritten werden. (Mehr Infos zur Stützlast)

Beladen Sie den Anhänger nur, wenn er am Zugfahrzeug angekoppelt und gegen Abrollen gesichert ist. Verwenden Sie die ggf. vorhandenen Stützeinrichtungen, um den Anhänger in stabiler Lage zu halten. Achten Sie bitte auf eine gleichmäßige Ladungsverteilung, damit beide Seiten des Anhängers gleichmäßig beladen werden. Der Schwerpunkt der Ladung sollte möglichst zentral über der/den Achse/n liegen.

Die Ladung muss mittels intakter und geprüfter Zurrmittel (Gurte, etc.) oder Abdeckungen (bei loser Ladung) jederzeit gesichert sein.

Siehe auch in der Bedienungsanleitung unter Downloads. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag “PKW Anhänger richtig beladen“.

7-polige Lichtanlage

 

Positions-Nr. DIN-KLASSE Angeschlossener Verbraucher Farbe Kabel
1 L Fahrtrichtungsanzeiger LINKS gelb
2 54g Nebelschlussleuchte blau
3 31 Masse für Kontakte 1 bis 8 weiß
4 R Fahrtrichtungsanzeiger RECHTS grün
5 58R Schlussleuchte, Umriss-Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte RECHTS braun
6 54 Bremslichter rot
7 58L Schlussleuchte, Umriss-Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte LINKS schwarz

Sollte Ihr KFZ mit dem Pongratz-Anhänger nicht kompatibel sein, so ist der Einsatz eines Adapters erforderlich.

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13-polige Lichtanlage

 

Positions-Nr. DIN-KLASSE Angeschlossener Verbraucher Farbe Kabel
1 L Fahrtrichtungsanzeiger LINKS gelb
2 54g Nebelschlussleuchte blau
3 31 Masse für Kontakte 1 bis 8 weiß
4 R Fahrtrichtungsanzeiger RECHTS grün
5 58R Schlussleuchte, Umriss-Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte RECHTS braun
6 54 Bremslichter rot
7 58L Schlussleuchte, Umriss-Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte LINKS schwarz
8 1 Rückfahrleuchte grau
9 4 Pos. Stromspeisung direkt von Batterie braun/blau
10 6 Pos. Stromspeisung mit Zündschlüssel braun/rot
11 7 Rückkehrmasse für Kontakt Nr. 10 rot/weiß
12 2 Kontrollleuchte Anschluss Anhänger
13 3 Masse für Kontakt Nr. 9 schwarz/weiß

Sollte Ihr KFZ mit dem Pongratz-Anhänger nicht kompatibel sein, so ist der Einsatz eines Adapters erforderlich.

ACHTUNG: Positionen 9 – 13 sind nur auf Wunsch belegt.

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13-polige Lichtanlage für RK und 3-SKS mit Kombipumpe

Die Fahrzeuge sind mit einem Stecker bzw. Kabelsatz ausgerüstet, welcher nur einen sehr geringen Ladestrom übertragen kann und daher nur zur Erhaltung der Batterie geeignet ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Kraftfahrzeug diese Lade-/Erhaltungsfunktion aufweisen muss.

Positions-Nr. DIN-KLASSE Angeschlossener Verbraucher Farbe Kabel
1 L Fahrtrichtungsanzeiger LINKS gelb
2 54g Nebelschlussleuchte blau
3 31 Masse für Kontakte 1 bis 8 weiß
4 R Fahrtrichtungsanzeiger RECHTS grün
5 58R Schlussleuchte, Umriss-Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte RECHTS braun
6 54 Bremslichter rot
7 58L Schlussleuchte, Umriss-Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte LINKS schwarz
8 1 Rückfahrleuchte grau
9 4 Pos. Stromspeisung direkt von Batterie braun/blau
10 6 Pos. Stromspeisung mit Zündschlüssel braun/rot
11 7 Rückkehrmasse für Kontakt Nr. 10 rot/weiß
12 2 Kontrollleuchte Anschluss Anhänger
13 3 Masse für Kontakt Nr. 9 schwarz/weiß

Sollte Ihr KFZ mit dem Pongratz-Anhänger nicht kompatibel sein, so ist der Einsatz eines Adapters erforderlich.

ACHTUNG: Positionen 9 – 13 sind nur auf Wunsch belegt.

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Die Fahrzeuge sind mit einem Stecker bzw. Kabelsatz ausgerüstet, welcher nur einen sehr geringen Ladestrom übertragen kann und daher nur zur Erhaltung der Batterie geeignet ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Kraftfahrzeug diese Lade- / Erhaltungsfunktion aufweisen muss.

Zusätzlich sind unsere Anhänger mit einer Ladesteckdose im Stirnträger ausgerüstet. Nur über diese lässt sich die Batterie mit einem externen Ladegerät aufladen.

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Das kann mehrere Gründe haben:

  •    Rückmatik verschmutzt
  •    Bremse zu fest eingestellt
  •    Auflaufdämpfer kaputt

Pongratz empfiehlt Ihnen die Bremse in der nächsten Werkstatt kontrollieren zu lassen.

Grundsätzlich schiebt sich der Auflaufstoßdämpfer beim Rückwärtsfahren zusammen, die Auflaufbremse spricht an und dadurch bremst sich das Fahrzeug ein. Daher bieten einige Auflaufeinrichtungshersteller die Möglichkeit der Montage einer mechanischen Rückfahrsperre an, sollte es erforderlich sein permanent rückwärts bergauf zu schieben.

Transportieren Sie das Fahrzeug zu einer, zur Reparatur von Fahrzeugen befugten, Werkstätte und lassen Sie die Bremsanlage wieder funktionstüchtig machen und fachgerecht einstellen. Damit das nicht wieder passiert, haben wir hier ein paar Tipps, wie Sie den PKW Anhänger über den Winter richtig lagern.

Den Reifendruck können Sie in der folgenden Tabelle bzw. in der allgemeinen Betriebsanleitung (hier als Download) finden.

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Empfohlen ist eine Garnitur zusätzliche Aufsatzwände auf der Grundbordwand, wobei die Aufbauhöhe in einem passenden Verhältnis zur Fahrzeugbreite (Spur) bleiben soll. Bitte beachten Sie die erhöhten Kippgefahren und Windangriffsflächen durch sehr hohe Aufbauten.

Auf Anfrage können wir Ihnen Sonderlösungen mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen anbieten.

Bitte richten Sie eine Anfrage an einen Pongratz Händler Ihrer Wahl (Händlersuche). Wichtig, um ein Angebot zu erstellen, ist die Fahrgestellnummer und Typenbezeichnung Ihres Fahrzeuges.

Sollte es sich um Bauteile handeln an der die Fahrgesellnummer angebracht ist, benötigt die Firma Pongratz einen Verschrottungsnachweis bzw. das Originalbauteil. Danach wird Ihnen das gewünschte Ersatzteil geliefert.

Die Gleit- und Gelenkstellen der Auflaufeinrichtung sind in regelmäßigen Intervallen zu schmieren bzw. zu ölen. Dies sollte alle 10.000 bis 15.000 km geschehen, bei geringerem Einsatz allerdings mindestens alle 12 Monate.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ggf. mitgelieferten Herstellerunterlagen. Sie finden auch unter Downloads die entsprechenden Betriebsanleitungen von AL-KO bzw. Knott.

Hierzu empfehlen wir die erhaltenen Betriebsanleitungen von AL-KO bzw. Knott durchzulesen. Sie finden diese auch unter Downloads.

Es ist nur das von Pongratz vorgeschriebene Öl zu verwenden, welches in der Betriebsanleitung (zu finden unter Downloads) angeführt ist.

Als Betriebsflüssigkeit wird das Hydrauliköl HLP ISO VG 32 oder HLP 32 verwendet. Dieses darf keinesfalls mit anderen Flüssigkeiten vermischt werden.

Sollten Sie keine Montageanleitung mit Ihrer Bestellung einer Plane erhalten haben, können Sie diese in unserem Downloadcenter ansehen.

Bei einer Beladung mittels Auffahrschienen wirken sehr hohe Belastungen auf die Anhängerkonstruktion. Durch die Verwendung der Abstellstützen werden diese wesentlich verringert, Schäden am Anhänger vermieden und die Lebensdauer des Fahrzeuges dadurch erhöht.

Sicherheitshinweis:

Hängen Sie die Auffahrschienen fachgerecht in die Aufnahmen ein bzw. sichern Sie diese gegen Verrutschen. Achten Sie zusätzlich auf die Tragkraft der Auffahrschienen (sh. falls vorhanden Aufkleber auf der Schiene) und stellen Sie sicher, dass die max. Nutzlast des Anhängers nicht überschritten wird, da diese in vielen Fällen auch die Anwendung der Auffahrschienen begrenzt. Im Fahrbetrieb sind die Auffahrschienen in allenfalls vorhandenen Halterungen zu versorgen bzw. gegen eigenständige Lageveränderung (verrutschen, herunterfallen etc.) zu sichern.

Eine Beladung über dem höchstzulässigen Gesamtgewicht ist strengstens verboten. Außerdem erlischt dadurch Ihr Gewährleistungsanspruch, Sie riskieren Schäden am Fahrzeug und erhöhen das Unfallrisiko.

Weiterführende Informationen:

Alle Pongratz Anhänger nutzen die Bandbreitenregelung für das höchste zulässige Gesamtgewicht und können daher in Österreich unbürokratisch, ohne technische Änderungen, mit einem beliebigen höchsten zul. Gesamtgewicht (im Rahmen der eingetragenen Bandbreite des jeweiligen Fahrzeuges) zum Verkehr zugelassen werden.

Auch andere EU-Mitgliedsstaaten bieten teilweise diese Möglichkeit an. Fragen Sie hierfür bei Ihrer Zulassungsbehörde nach.

Die zutreffenden Angaben für die Bandbreite des höchsten zul. Gesamtgewichtes finden Sie im CoC-Papier Ihres Pongratz Anhängers unter dem Punkt 52.

In nachfolgender Tabelle sind die Nationalen Zulassungsinformationen für Österreich aufgeführt.

Richtwerte vom minimalen und maximalen Gewichtsbereich:

HzGG 750 kg 450 – 750 kg
HzGG 1.000kg 750 – 1.000 kg
HzGG 1.300kg 950 – 1.300 kg
HzGG 1.350kg 950 – 1.350 kg
HzGG 1.500kg 950 – 1.500 kg
HzGG 1.500kg 1.100 – 1.500 kg (NUR PLL 250/12G und PLL 250/15 G)
HzGG 1.600kg 960 – 1.600 kg
HzGG 1.800kg 1.500 – 1.800 kg
HzGG 2.000kg 1.500 – 2.000kg
HzGG 2.500kg 1.500 – 2.500kg
HzGG 2.600kg 1.560 – 2.600kg
HzGG 2.700kg 1.620 – 2.700 kg
HzGG 3.000kg 1.800 – 3.000 kg
HzGG 3.500kg 2.700 – 3.500kg

 

ACHTUNG: Der minimale Richtwert des Gewichtsbereiches muss mit dem minimalen Auflaufbremsbereich der verbauten Auflaufeinrichtung geprüft werden. Sollte diese nicht übereinstimmen, muss der höhere Wert herangezogen werden.

Beispiel: Angabe im CoC Papier:

Höchstes zulässiges Gesamtgewicht Bandbreite: 950 – 1500 kg

Verbaute Auflaufeinrichtung mit einem Auflaufbremsbereich: 1100 – 1700 kg

     Das heißt man darf die Bandbreitenregelung von 1100 – 1500 kg nutzen!

Ja, diese Möglichkeit besteht. Sollte der Transport nur eines Motorrads die Regel sein, empfehlen wir einen Umbau aufgrund der besseren Gewichtsverteilung.

Pflege & Wartung

Um die einwandfreie Funktion und einen guten Zustand Ihres Fahrzeuges aufrecht zu erhalten, sollten Sie sich an die Wartungstipps in der Bedienungsanleitung halten (zu finden unter Downloads).

Die Wartungsarbeiten sollten immer von Fachleuten durchgeführt werden. Insbesondere Arbeiten an der Bremsanlage sowie der Achse(n) sollten in den Werkstätten der Pongratz-Vertragshändler durchgeführt werden.

Die Reinigung des Fahrzeuges ist ein wesentlicher Punkt, um den einwandfreien Zustand zu erhalten. Reinigen Sie dazu Ihren Anhänger mit Wasser und Bürste, ggf. mit dem Hochdruckreiniger. Lassen Sie Ihren Pongratz-Anhänger gut trocknen und vermeiden Sie Dauernässe.

Die Wartungsarbeiten sind auch bei geringem Einsatz mindestens einmal pro Jahr durchzuführen! Der Anhänger sowie die Zubehörteile (Hochplane, Flachplane, etc.) sind umgehend von Schnee bzw. Wasserlacken zu befreien. Lesen Sie mehr über die PKW Anhänger Pflege im Frühjahr.

Wenn Ihre Fahrzeugplane durch die Nutzung beschädigt wurde, wenden Sie sich an ein zur Reparatur befugtes Unternehmen oder einen der Pongratz-Fachhändler (Händlersuche).

Rechtliches

Gesetzliche Grundlage in Österreich 

Führerscheinklasse B

  • Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss doppelt so hoch sein wie die Gesamtmasse des Anhängers.
  • Man darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse lenken auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.( Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Das bedeutet, dass die Summe beider Gesamtgewichte 4250 kg erreichen darf.

Führerscheinklasse E

  • Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss doppelt so hoch sein wie die Gesamtmasse des Anhängers.
  • Man darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse lenken auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.( Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Das bedeutet, dass die Summe beider Gesamtgewichte 4250 kg erreichen darf.

Natürlich muss bei der Auslegung des Gesetzestextes auf die technischen Höchstwerte der Fahrzeuge Bedacht genommen werden (Anhängelasten).

Einen ausführlichen Artikel zum Thema “Welcher Führerschein für welchen PKW Anhänger” haben wir für Sie verfasst.

Beispiele

Abkürzungen: EM = Eigenmasse, HzG = Höchst zulässige Gesamtmasse, GM = Gesamtmasse

Beispiel 1:

  • Zugfahrzeug: EM = 945 kg HzG = 1200 kg
  • Anhänger ungebremst: HzG = 750 kg

Die Fahrzeugkombination darf mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Der Anhänger darf eine GM von 510 kg erreichen. (945 + 75 = 1020 / 2 = 510)

Beispiel 2:

  • Zugfahrzeug: EM = 1750 kg HzG = 2240 kg
  • Anhänger ungebremst: HzG = 500 kg

Die Fahrzeugkombination darf mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Der Anhänger darf eine GM von 500 kg erreichen.

Gesetzliche Grundlagen in Österreich

Führerscheinklasse B

  • Die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
  • Die Summe der beiden höchst zulässigen Gesamtmassen darf 3,5 t nicht überschreiten

Führerscheinklasse E

  • Die Gesamtmasse des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Auszug aus der 53. KDV Novelle:   § 61 Abs. 1 lautet:

… Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremse haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges – bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend – noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, …, übersteigt.

Natürlich muss bei der Auslegung des Gesetzestextes auf die technischen Höchstwerte der Fahrzeuge Bedacht genommen werden (Anhängelasten).

Einen ausführlichen Artikel zum Thema “Welcher Führerschein für welchen PKW Anhänger” haben wir für Sie verfasst.

Beispiele

Abkürzungen: EM = Eigenmasse, HzG = Höchst zulässige Gesamtmasse, GM = Gesamtmasse

Beispiel 1:

  • Zugfahrzeug: EM = 1750 kg HzG = 2240 kg
  • Anhänger gebremst: HzG = 1200 kg

Die Fahrzeugkombination darf mit der Führerscheinklasse B gezogen werden.

Der Anhänger darf eine GM von 1200 kg erreichen.

Beispiel 2:

  • Zugfahrzeug: EM = 1200 kg HzG = 1650 kg
  • Anhänger gebremst: HzG = 1300 kg

Die Fahrzeugkombination darf nur mit der Führerscheinklasse B und E gezogen werden.

Der Anhänger darf eine GM von 1300 kg erreichen.

Beispiel 3:

  • Zugfahrzeug: EM = 1200 kg HzG = 1650 kg
  • Anhänger gebremst: HzG = 3500 kg

Die Fahrzeugkombination darf nur mit der Führerscheinklasse B und E gezogen werden.

Der Anhänger darf eine GM von 1650 kg erreichen.

Bitte entnehmen Sie die in Österreich geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen den Informationen des ÖAMTC.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

  • Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgerüstet sein
  • Anhänger:

– Ausrüstung mit Stoßdämpfer nur bei gebremsten Anhänger

– Vor Fahrtantritt dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein

– technisch für 100km/h zugelassen

  • 100km/h-Plakette, welche am Heck des Anhängers angebracht wird, muss beim Deutschen Amt beantragt werden
  • Faktor für die Mindestleermasse des Zugfahrzeugs: x= 0,3 Anhänger ohne Bremsanlage
  • Faktor für die Mindestleermasse des Zugfahrzeugs: x= 1,1 Anhänger mit Bremsanlage und hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie x= 1,2 Anhänger mit Bremsanlage und hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Zugfahrzeug zusätzlich mit speziellen fahrdynamischen Stabi-System für Anhänger-Betrieb

Ein CoC (Certificate of confomity)-Papier oder gegebenenfalls einen Einzelgenehmigungsbescheid für Österreich oder die Bundesrepublik Deutschland.

Für Fahrzeuge, die in die Schweiz geliefert werden, besteht die Möglichkeit 13.20.A Formulare auszustellen.

Sie dürfen nur Bereifungen verwenden, die in Ihren Zulassungspapieren eingetragen sind. Bei Änderung der Bereifung sind Freilauf und Radabdeckung durch eine Fachwerkstätte zu kontrollieren und bei Erfordernis anpassen zu lassen.

Es ist möglich, Anhänger im Ausland zu kaufen, jedoch wird davon abgeraten, da Sie sich bei Reklamationsfällen an Ihren Vertragshändler wenden und über diesen die Reklamation abwickeln müssen. Zudem können Zusatzkosten wie z.B. für die Überstellung hinzukommen.

Voraussetzungen zum Import müssen vorher bezüglich Alter und Genehmigung abgeklärt werden. Diese Details orientieren sich an den nationalen Bestimmungen des Zulassungslandes, deswegen wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage bitte an die zuständigen Behörden des jeweiligen Zulassungslandes.

Dazu müssen Sie abklären welche Papiere Sie zu diesem Anhänger erhalten und ob das Fahrzeug bereits angemeldet ist oder nicht.

CoC bedeutet, dass eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist. Diese erlaubt es Ihnen eine unkomplizierte Anmeldung Ihres Anhängers im gesamten EU-Raum durchzuführen.

Bitte wenden Sie sich mit einer Verlustbestätigung sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an einen Pongratz Händler Ihrer Wahl (Händlersuche). In vielen Fällen ist eine Neugenehmigung nicht erforderlich und es kann ein Duplikat ausgestellt werden.

Gesetzlich ist ein Unterlegkeil am oder im Fahrzeug nur bei gebremsten Anhänger mitzuführen. Bei ungebremsten Anhängern müssen keine mitgeführt werden.

Nein, die Plane muss vor Fahrtantritt geschlossen werden. Das Fahren mit Planenaufbauten ist nur erlaubt, wenn die Plane vorschriftsmäßig verschlossen und alle Planen-Verspannungen befestig sind.

Gesetzlich gilt die Aussage, dass jedes Anbauteil, welches mit einfachem Bordwerkzeug anbringbar bzw. entfernbar ist, nicht extra typisiert bzw. nachgetragen werden muss.

Grundsätzlich ist für Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklassen O1 und O2 ist eine verpflichtende Angabe der möglichen Zurrkräfte rechtlich nicht vorgesehen (nationale Vorschriften können jedoch abweichend lauten).