Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen der
Pongratz Trailer-Group GmbH
– Verbraucher –

1.            Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1         Alle Beratungen und sonstige Dienstleistungen, Vertragsabschlüsse und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie Angebote, Kauf- und Liefergeschäfte der Pongratz Trailer-Group GmbH (im Folgenden geschlechtsneutral „Verkäufer“) mit Vertragspartnern (im Folgenden geschlechtsneutral „Käufer“ oder „Verbraucher“) unterliegen ausschließlich diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVB“).

1.2         Käufer sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und somit natürliche Personen, die keine Unternehmer sind.

1.3         Diese AVB gelten für alle Verträge über vom Verkäufer in Verkehr zu bringende Güter und Dienstleistungen unabhängig davon, ob diese Güter vom Verkäufer oder von Zulieferern des Verkäufers hergestellt werden.

1.4         Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Verkäufer gültigen AVB. Diese sind hier abrufbar und bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2.            Allgemeines

2.1         Jegliche Angaben und Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, sowie technische Daten wie Maße und Gewichtsangaben sind ungefähre Annäherungswerte, unabhängig davon, in welchem Medium (Homepage, Prospekte, Preislisten, Anzeigen u.dgl.) diese veröffentlicht wurden. Ausgenommen davon sind ausschließliche jene Angaben, die in der Auftragsbestätigung als verbindlich aufgeführt sind.

2.2         Die vom Verkäufer veröffentlichten Preislisten, Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und nicht als Angebote im rechtlichen Sinne zu sehen.

2.3         Offenkundige Fehler oder Irrtümer in Preisangaben, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Waren und deren Bezeichnungen dürfen vom Verkäufer ohne Rechtsfolgen nachträglich richtiggestellt werden.

2.4         Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, geringfügige Änderungen in Form und/oder Konstruktion an der Ware vorzunehmen, soweit der Liefergegenstand und dessen Aussehen und Funktionalität nicht wesentlich verändert werden und die Änderung sachlich gerechtfertigt ist.

3.             Vertragsabschluss

3.1         Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich sein Kaufanbot. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege gibt der Käufer sein Kaufanbot durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ über die im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Käufer ist für die Dauer von 14 Tagen an sein Kaufanbot gebunden.

3.2         Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung des Käufers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Kaufanbots dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt.

3.3         Sämtliche auf elektronischem Wege übermittelten Erklärungen gelten mit der Abrufbarkeit als zugegangen.

3.4         Der Verkäufer ist berechtigt, das für den Käufer verbindliche Kaufanbot anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5         Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Angebot des Käufers vom Verkäufer schriftlich angenommen wird.

3.6         Die Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, wobei auch ein E-Mail der Schriftform entsprechen soll.

3.7         Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer per E-Mail nach Vertragsabschluss als Auftragsbestätigung zugesandt.

4.             Preise und Kosten

4.1         Sämtliche vom Verkäufer in gültigen Preislisten sowie Aktionen angeführten Preise sind unverbindlich und verstehen sich, falls nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werk und exklusive Fracht-, Porto-, Versicherungs-, Verpackungs- sowie jeglicher sonstiger Versandkosten inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2         Es gelten die zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.

4.3         Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als “Pauschalpreis” bezeichnet. Vom Käufer angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet.

4.4         Der Verkäufer ist bei Folgeaufträgen nicht an zuvor vereinbarte Preise gebunden.

5.            Zahlungsbedingungen, Zinsen und Aufrechnungsverbot

5.1         Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in EURO an den Verkäufer zu entrichten.

5.2         Zur Bezahlung des offenen Rechnungsbetrages kann der Käufer zwischen den folgenden Zahlungsarten wählen: Barzahlung bei Abholung der Ware, Vorauskasse per Überweisung (immer bei Sonderanfertigungen), Kreditkarte und Bankomatkarte. Sofern der Käufer die Ware elektronisch bestellt, stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Sofortüberweisung, Kreditkarte sowie PayPal.

5.3         Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Verkäufer zahlungsunfähig werden sollte sowie für Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.

5.4         Sämtliche Zahlungen haben ausschließlich bei direkter Leistung an den Verkäufer befreiende Wirkung.

5.5         Ausdrücklich gewährte Zahlungsziele und sonstige zugunsten des Käufers vereinbarte Zahlungsbedingungen gelten nur unter der Bedingung als vereinbart, dass der Kunde sämtlichen Pflichten vertragsgemäß nachkommt.

6.             Lieferung

6.1         Angaben über Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich.

6.2         Grundsätzlich gelten die vereinbarten Lieferdaten als verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche festgehalten sind. Unerhebliche oder geringfügige Abweichungen von den vorgesehenen Lieferdaten gelten jedoch vom Käufer ausdrücklich genehmigt.

6.3         Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung zu laufen. Sofern der Käufer für die Fertigung notwendige Unterlagen (z. B. Maße, Pläne, etc.) zur Verfügung stellen muss, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, an welchem die vollständigen Unterlagen an den Verkäufer zugegangen sind, zu laufen.

6.4         Die Lieferfrist ruht, solange der Verbraucher mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

6.5         Sofern nichts Abweichendes zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk mit zeitgleichem Gefahrenübergang auf den Käufer. Mit der Zurverfügungstellung der Waren gilt die Lieferung als abgenommen.

6.6         Sofern der Verkäufer einen Lieferverzug zu vertreten hat, kann der Käufer entweder Erfüllung begehren oder aber nach vorheriger Mahnung des Verkäufers unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

6.7         Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Käufer Interesse an der teilweisen Erfüllung hat. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z. B. Betriebsstörungen gleich, die nicht im Einflussbereich des Verkäufers gelegen sind und ihm die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges des Verkäufers eintreten.

6.8         Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache auf den Käufer über. Der Käufer ist auf Aufforderung des Verkäufers zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) verpflichtet. Davon unberührt bleibt das Recht des Verkäufers, das Entgelt für die Lieferung fällig zu stellen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

7.            Übergabe, Gefahrenübergang

7.1         Die Übergabe der Ware erfolgt durch selbständige Abholung durch den Käufer oder durch Versand. Im Fall der Übergabe durch Versendung erfolgt die Auslieferung der Ware durch ein vom Verkäufer zur Auswahl gestellten Paketbeförderungs- oder Speditionsunternehmen. Die Versendung der Ware erfolgt in allen Fällen auf Kosten des Käufers.

7.2         Bei Versendung der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Käufer über, sobald die Ware an den Käufer oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer unterschiedlichen Dritten abgeliefert wird.

7.3         Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Lieferung gegen allfällige Risiken zu versichern. Sofern eine Versicherung vom Käufer gewünscht ist, hat der Käufer selbst dafür Sorge zu tragen und sämtliche mit der Versicherung zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen.

8.            Eigentumsvorbehalt

8.1         Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der zur Verfügung gestellten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer vor (im Folgenden “Vorbehaltsware”).

8.2         Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt, so bleibt sie bis zur Bezahlung jeglicher Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer im Eigentum des Verkäufers.

8.3         Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung keinesfalls verändert bzw. verarbeitet werden, auch eine Vermietung dieser hat zu unterbleiben.

8.4         Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware entgegen den Bestimmungen in Punkt 8.3 dennoch verändert bzw. verarbeitet, bleibt der Verkäufer Alleineigentümer der Vorbehaltsware und kann vom Käufer Schadenersatz geltend machen.

8.5         Die Vorbehaltsware darf weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Dennoch erfolgte Pfändungen und Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Die daraus entstehenden Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von einem Dritten zu tragen sind.

8.6         Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, die Vertragsware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum an dieser noch nicht auf ihn übergegangen ist. Im Speziellen hat er bei hochwertiger Ware dafür zu sorgen, dass diese ausreichend zum Neuwert versichert ist und tritt die zukünftigen Erstattungsansprüche sicherheitshalber an den Verkäufer ab und dieser nimmt diese Abtretung an.

8.7         Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware dennoch weiterveräußert, tritt er hiermit bis zur Erfüllung der Ansprüche des Verkäufers, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige berechtigten Ansprüche gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Käufer verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen Fakturen anzubringen und den Abnehmer von der Abtretung nachweislich zu informieren. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.

8.8         Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegenüber den Abnehmern erforderlich sind.

8.9         Falls der Verkäufer nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht und die Vorbehaltswaren zurücknimmt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zum mit dem Vertragspartner vereinbarten Preis. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9.             Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.

10.         Haftung

10.1      Der Verkäufer haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine allfällige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten ist davon nicht umfasst.

10.2      Der Verbraucher hat sämtliche Vertragsunterlagen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen, um dem Verkäufer die Einhaltung von Lieferfristen zu ermöglichen.

10.3      Die Haftung des Verkäufers für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsvorschriften, fehlerhafter Montage durch den Käufer oder ihm zurechenbaren Gehilfen, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Käufer oder nicht vom Verkäufer autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung ist ausgeschlossen.

10.4      Im Falle eines Rücktritts des Käufers gemäß Punkt 11hat der Käufer dem Verkäufer eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.

11.         Rücktrittsrecht Käufer

11.1      Der Käufer hat gemäß § 11 FAGG das Recht, von Verträgen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Wird die Ware in mehreren Teillieferungen zugestellt, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt erhaltenen Teilsendung erlangt.

11.2      Die Erklärung des Rücktritts hat mittels einer eindeutigen Erklärung gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen und ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Käufer kann dafür die auf der Homepage des Verkäufers bereitgestellte und dem Käufer mittels E-Mail übermittelte Widerrufserklärung verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

11.3      Macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat der Verkäufer alle vom Käufer geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten, nicht jedoch vor Erhalt der Ware oder Erbringung eines Nachweises über die Rücksendung der Ware durch den Käufer. Für die Rückzahlung hat er dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich auch der Käufer für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat,es sei denn, es wird zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Hat sich der Käufer nicht einer günstigen Standardlieferung, sondern einer marktunüblichen Versandart bedient, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.

11.4      Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an den Verkäufer zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Kosten der Rücksendung der Ware hat der Käufer zu tragen.

11.5      Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Käufer einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.

11.6      Tritt der Käufer von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er vor Ablauf der Rücktrittsfrist den Beginn der Vertragserfüllung durch den Verkäufer ausdrücklich verlangt hat und der Verkäufer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Verkäufer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Verkäufer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

11.7      Bei speziell für den Käufer erbrachten Sonderanfertigungen kommt dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht des Käufers ist ferner dann ausgeschlossen, wenn der Verkäufer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach Punkt 11.1mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, sofern der Käufer dies ausdrücklich verlangt hat und seine Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

12.         Vertragsrücktritt Verkäufer

12.1      Kommt der Verbraucher seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Rücktritt auf das Verschulden des Verbrauchers zurückzuführen, hat der Verbraucher dem Verkäufer sämtliche bereits angefallenen Kosten zu ersetzen.

12.2      Im Weiteren ist der Verkäufer berechtigt, aus wichtigen Gründen vorzeitig und ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
– der Käufer die im Vertrag verbindlichen Pflichten trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist inklusiv Androhung der Vertragsauflösung bereits 6 Wochen in Verzug ist;
– der vereinbarte Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird oder die Ausübung dessen durch den Käufer ernsthaft gefährdet wird;
– der Vertragspartner im Zuge der Geschäftsanbahnung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat bzw. bedeutsame Umstände verschwiegen hat, die den Verkäufer vom Abschluss eines Vertrages abgehalten hätten.

12.3      Im Falle eines solchen vorzeitigen Vertragsrücktrittes ist der Käufer verpflichtet, die Ware auf seine Gefahr und Kosten binnen einer vom Verkäufer genannten Frist an einen vom Verkäufer bestimmten Ort zurückzustellen oder transportfähig zur Abholung bereitzustellen.

12.4      Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht unverzüglich nach, kann der Verkäufer die Rückführung auf Gefahr und Kosten des Käufers veranlassen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben dem Verkäufer bei Verschulden des Käufers vorbehalten.

13.         Geistiges Eigentum

Fotografien, Pläne, Skizzen und sonstige sämtliche graphischen Darstellungen sowie auch alle technischen Unterlagen oder Kostenvoranschläge wie auch Muster, Kataloge, Prospekte etc. bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Der Vertragspartner darf diese ohne Zustimmung des Verkäufers weder an Dritte weitergeben, vervielfältigen oder veröffentlichen noch erhält er daran Werk- oder sonstige Nutzungsrechte.

14.         Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1      Sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, gilt als Erfüllungsort 8772 Traboch, und zwar auch dann, wenn die Warenübergabe gemäß Vereinbarung an einem anderen Ort erfolgen sollte.

14.2      Für jegliche Rechtsstreitigkeiten mit der Verkäuferin abgeschlossenen Verträgen auf Basis der vorliegenden AVB gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für den Fall, dass der Käufer seinen Wohnsitz nicht in Österreich hat, wird darauf hingewiesen, dass neben den österreichischen Regelungen auch allfällige zwingende Schutzbestimmungen des Verbraucherstaats zur Anwendung kommen.

14.3      Für Streitigkeiten unmittelbar oder mittelbar aus dem zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrages wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 8700 Leoben vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt nur dann als vereinbart, wenn der Käufer in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

15.         Sonstige Bestimmungen

15.1      Auf sämtliche Vertragsverhältnisse sowie auf diese AVB findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch bei Exportgeschäften, ungeachtet der Bestimmungen des Landes des Vertragspartners. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.

15.2      Der Verkäufer behält sich ausschließlich das Recht vor, redaktionelle Änderungen an diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Grundsätzlich verzichtet der Käufer auf eine Hinweispflicht, wird aber bei größeren Änderungen vor Inkrafttreten der Bedingungen vom Verkäufer informiert.

15.3      Sollten eine oder mehrere der in diesen AVB enthaltenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.

15.4      Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Das Abgehen von diesen AVB sowie die darin enthaltenen Formerfordernisse bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.