Führerschein für Anhänger

Welcher Führerschein für welchen Anhänger?

Führerscheinbestimmungen zum Ziehen von Anhängern mit einem PKW in Österreich

Wer in Österreich einen Anhänger bewegen möchte, muss gewisse rechtliche Rahmenbedingungen einhalten. Beispielsweise in Hinblick auf die Gewichtsgrenzen. Welche Last mit dem Anhänger gezogen werden darf, ist abhängig vom Führerschein, dh. der Führerscheinklasse sowie im Dokument eingetragenen Zusätzen. Auf den ersten Blick wirken die Regelungen etwas kompliziert. Wir haben daher einen genaueren Blick darauf geworfen und das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Beginnen wir mit einigen Begriffen, die für das Verständnis der rechtlichen Situation relevant sind:

Eigengewicht – Höchstgewicht – Gesamtgewicht. Was ist was?

• Eigengewicht: Gewicht des leeren Fahrzeuges ohne Zuladung

• Zuladung: Gibt an, wie schwer das Ladegut des Anhängers maximal sein darf

• Höchstzulässiges Gesamtgewicht: Früher als höchstzulässige Gesamtmasse bezeichnet ist das höchstzulässige Gesamtgewicht die Summe aus Eigengewicht des PKW-Anhängers + Zuladung

• Tatsächliches Gesamtgewicht: Eigengewicht des PKW-Anhängers + tatsächliches Gewicht der Ladung

• Höchstzulässiges Gespanngewicht: höchstzulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges + höchstzulässiges Gesamtgewicht des Anhängers

• Maximale Anhängelast: Ist jenes Gewicht, dass das Fahrzeug aus technischer Sicht im Stande ist zu ziehen. Die maximale Anhängelast gibt somit an, wie schwer das tatsächliche Gesamtgewicht eines Anhängers, der mit dem Zugfahrzeug gezogen wird, maximal sein darf. Es wird vom Fahrzeughersteller vorgegeben und ist in den Zulassungsdokumenten eingetragen.

Leichte Anhänger – schwere Anhänger:

Leichte Anhänger: Sind Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Meist sind diese Fahrzeuge ohne Bremse ausgeführt. Es gibt aber auch gebremste Anhänger in dieser Gewichtsklasse.

Schwere Anhänger: Sind Anhänger mir einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 750 kg bis maximal 3500 kg. Schwere Anhänger müssen immer mit einer Bremseinrichtung ausgestattet sein.

 

Grundregeln zum Gewichtsverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug

Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:

Das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) darf das um das 75  kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Auflaufgebremste, schwere Anhänger:
Das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers darf

• weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges,
• bei geländegängigen Fahrzeugender Klasse M1 und N1 (Zusatz “G” im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes,

übersteigen. Ebenso dürfen die in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Maximalgewichte für Anhängelast und Stützlast nicht überstiegen werden.

Welcher Führerschein ist für das Ziehen eines Anhängers notwendig?

Ob Sie einen bestimmten Anhänger mit Ihrem PKW ziehen dürfen, hängt in erster Linie von den Gewichten des Zugfahrzeuges und des Anhängers ab. Danach entscheidet sich, welche Führerscheinklasse Sie benötigen.

Je nach Führerscheinklasse haben Sie mehr oder weniger Möglichkeiten für den Zugbetrieb. Da sich dieser Artikel mit dem Ziehen von Anhängern mit einem PKW beschäftigt, bewegen wir uns immer in der Führerscheinklasse B. Hier gibt es drei unterschiedliche Abstufungen:

Welchen Anhänger darf ich in Österreich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?

Mit dem Führerschein Klasse B, also dem herkömmlichen PKW-Führerschein dürfen Sie ziehen:

• Leichte Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamt – Gespanngewicht von 4250 kg
• Schwere Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamt – Gespanngewicht von 3500 kg, wobei das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf. Ebenso darf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten werden.

 

Der Code 96 im Führerschein:

Der Code 96 erlaubt im Vergleich zur herkömmlichen Führerschein B Lizenz eine Erweiterung bei schweren Anhängern. Hier steigt das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 4250 kg.

Mit dem Führerschein Klasse B + Code 96, dürfen Sie ziehen:

• Leichte Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamt – Gespanngewicht von 4250 kg.
• Schwere Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamt – Gespanngewicht von 4250 kg, wobei das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf. Ebenso darf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten werden.

 

Welche Anhänger dürfen mit der Führerscheinklasse BE gezogen werden?

Die Führerschenklasse BE stellt die umfangreichste Lenkerberechtigung für den Betrieb eines Anhängers mit einem PKW dar.

Mit dem Führerschein Klasse BE dürfen Sie ziehen:

Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg.

• Das höchstzulässige Gespanngewicht liegt bei 7000 kg (3500 kg Zugfahrzeug + 3500 kg Anhänger).

• Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Ebenso darf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten werden.

Sie sind sich nicht sicher?

Wenn Unsicherheiten darüber bestehen, in welchen Gewichtsbereich Ihr Anhänger fällt und welchen Führerschein Sie dafür benötigen, empfehlen wir Ihnen, mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen. Dies ist der schnellste Weg, um zuverlässige Antworten auf individuelle Fragestellungen zu erhalten.  

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt mit Ihrem Anhänger von Pongratz.

 

Hinweis: Rechtlicher Stand 16.12.2020, Änderungen, Irrtümer und Fehler vorbehalten.
Pongratz übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben und für im Vertrauen darauf entstandene Schäden jeglicher Art. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder Unklarheiten die zuständigen Behörden.